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January 30 Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help OrganisationEntwurf-MoldawienHilfeVerein – Büroadresse:Wiesenweg 1 DE-36100 Petersberg Tel.(0049) 0661-64071 / 350 9462 Handy DE - 0170 6264015 Handy MD 00373 683 18909 MoldovaHelpOrganisation e.V.i.G. Im folgenden auch mit der Abkürzung MHV – oder MHO genannt, oder in der jeweiligen Landessprache beschrieben
Satzung Präambel
Moldawien Hilfe Verein- MoldovaHelpOrganisation ist eine offene Gruppe von Mitgliedern verschiedener Staatsangehörigen und karitativer oder sonstiger Organisationen. Unser Ziel ist im Rahmen unserer bescheidenen Möglichkeiten den Menschen im Land Moldawien und in anderen Ländern in materieller und gesundheitlicher Not zu helfen. Wir möchten den Menschen dort auf dem schwierigen Weg des gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Wandels beratend zur Seite stehen. Wir möchten ermutigen und anstiften zu Hoffnung und Zukunftsperspektiven, Eigeninitiative fördern, Existenzgründungen unterstützen, wirtschaftliche Kontakte vermitteln und durch Besuche in Deutschland Anregungen geben. Der „MoldawienHilfeVerein“ ist sich bewusst, die Verhältnisse in diesen Ländern nicht verändern zu können. Dies müssen die Menschen tun, die dort leben. Wir möchten aber Hilfestellung dazu geben, aus sozialer Verantwortung für Menschen, die mit uns im gemeinsamen Haus Europa leben oder bald leben werden. Das LeitbildIndividualität und bedarfsorientiertes Vorgehen sind unser Bestreben, dabei verpflichten wir uns dem Leitsatz „Hilfe zu Selbsthilfe“. Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation§1 Name, Sitz und Verbandszugehörigkeit1. Der Verein führt den Namen: Moldawienhilfe Verein - MoldovaHelp Organisation (oder den in der jeweiligen Landessprache) 2. Er darf und soll in anderen Ländern Unterorganisationen gründen, als erstes Land ist Moldawien vorgesehen, diese Satzung soll nach Möglichkeit übernommen werden, um die gleichen Ziele zu erreichen, sollten Landesgesetze dem entgegenstehen, so kann eine Modifizierung vorgenommen werden, wenn die Zielsetzung gleich bleibt. 3. Er hat seinen Sitz in 36100 Petersberg Kreis Fulda und ist in das Vereinsregister eingetragen. 4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation§2 Zweck des Vereines1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Finanzmitteln für die Planung und Durchführung von Aufgaben die der Satzung entsprechen 3. Die zum Erwerben von Spenden notwendigen Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung gehören zu der satzungsgemäßen Aufgabe des Vereins. 4. Langfristige und umfangreiche Anstrengungen sind erforderlich um dieses Ziel in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit anderen bedürftigen Staaten zu erreichen 5. Es gilt möglichst umfassend alle die menschlichen Grundbedürfnisse (wie Nahrung, Wohnung, Bildung, Gesundheit oder Arbeit) besonders der Armen dieser Welt zu befriedigen. Mit den Schlagworten: "Hilfe zur Selbsthilfe" kann dieser notwendige Prozess wohl am besten benannt und zusammengefasst werden. 6. Manche Staaten schaffen es noch nicht aus eigener Kraft, ihren Bürgern die sozialen Mindeststandards zu bieten die als grundlegende Menschenrechte angesehen werden können.
Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation
Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation(2) Zweck des Vereins ist die unbürokratische direkte Förderung von vor Ort entwickelten Projekten, in Kliniken, Rehaeinrichtungen, Schulen, Kindergärten usw.
1. der akut lebenserhaltenden Art durch Soforthilfemaßnahmen und Mittelbereitstellungen zur Verbesserung der Elementarversorgung z.B. Nahrungsmittel, Decken, Planen, Medikamente etc.
2. der medizinischen Versorgung und Betreuung,
3. der Land-, Forst- und Viehwirtschaft sowie Förderung der darin arbeitenden Bevölkerung durch alle dazu geeigneten Mittel
4. des Wohnungswesens durch gezielte Förderung der Minderbemittelten 5. Die Wohngemeinschaften verfügen über eine Grundausstattung an Haushaltsgeräten, Waschmaschine und Trockner, Ess- und Kochgeschirr, Putz- und Pflegemittel, Spielmaterial, Bücher, Telefon, TV und Musikanlage, sollte eine Betreuung, durch geeignetes Personal notwendig sein, so ist nach Bedarf dieses nach Möglichkeit zu besorgen 6. zusätzlich sollen jüngere Menschen, Erfahrungen sammeln können in allen Bereichen, um weiteres Wissen sich anzueignen, um damit sich anbahnende eventuelle Arbeitslosigkeit zu vermeiden, und damit einen Beitrag leisten können, Ihre eigene Zukunft zu meistern. Dies soll durch geeignete Seminare, oder auch in ausgewählten Familien, und nach Aufbau geeigneter Wohnungen, die dem Verein unterliegen geschehen. 7. Weitere folgende Stichpunkte sind als Anregung gedacht, wo der Verein dem Jugendlichen Hilfestellung leistet, in Bedarfsfällen und Absprache darf das Alter ausgedehnt werden, wenn Hilfsbedürftigkeit besteht. Also auch auf Erwachsene. Folgende Punkte sind in die Vereinsarbeit einzubinden:
Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation(2) Zweck des Vereins ist die unbürokratische direkte Förderung von vor Ort entwickelten Projekten, in Kliniken, Rehaeinrichtungen, Schulen, Kindergärten usw.
1. der akut lebenserhaltenden Art durch Soforthilfemaßnahmen und Mittelbereitstellungen zur Verbesserung der Elementarversorgung z.B. Nahrungsmittel, Decken, Planen, Medikamente etc.
2. der medizinischen Versorgung und Betreuung,
3. der Land-, Forst- und Viehwirtschaft sowie Förderung der darin arbeitenden Bevölkerung durch alle dazu geeigneten Mittel
4. des Wohnungswesens durch gezielte Förderung der Minderbemittelten 5. Die Wohngemeinschaften verfügen über eine Grundausstattung an Haushaltsgeräten, Waschmaschine und Trockner, Ess- und Kochgeschirr, Putz- und Pflegemittel, Spielmaterial, Bücher, Telefon, TV und Musikanlage, sollte eine Betreuung, durch geeignetes Personal notwendig sein, so ist nach Bedarf dieses nach Möglichkeit zu besorgen 6. zusätzlich sollen jüngere Menschen, Erfahrungen sammeln können in allen Bereichen, um weiteres Wissen sich anzueignen, um damit sich anbahnende eventuelle Arbeitslosigkeit zu vermeiden, und damit einen Beitrag leisten können, Ihre eigene Zukunft zu meistern. Dies soll durch geeignete Seminare, oder auch in ausgewählten Familien, und nach Aufbau geeigneter Wohnungen, die dem Verein unterliegen geschehen. 7. Weitere folgende Stichpunkte sind als Anregung gedacht, wo der Verein dem Jugendlichen Hilfestellung leistet, in Bedarfsfällen und Absprache darf das Alter ausgedehnt werden, wenn Hilfsbedürftigkeit besteht. Also auch auf Erwachsene. Folgende Punkte sind in die Vereinsarbeit einzubinden:
Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation
Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help OrganisationFür die Menschen in Moldawien, für Flüchtlinge in den Nachbarstaaten und für die Bevölkerung in diesen Staaten, die durch das Flüchtlingselend ebenfalls in Not geraten sind oder die durch Migrationshintergrund oder sonstigen Hintergründen, auch die davon Betroffenen in Deutschland.
(3) Die Hilfe wird unabhängig von Stammes-, Religions- oder Staatszugehörigkeit gewährt und ist den soziokulturellen Bedingungen der Menschen anzupassen.
(4) Es wird ausdrücklich nicht ausgeschlossen, Gleichgeartete Projekte in einem anderen Staat bei einer vergleichbaren Situation zu fördern.
(5) Über die im Abs. 2 schon beschriebenen Fördermaßnahmen setzt sich der Verein ideell für eine organisierte Vernetzung (professioneller) ziviler Entwicklungs- und Katastrophenhilfe in Deutschland ein. Dabei sollen die derzeit vorhandenen regionalen Standorte im Kreis Fulda eine besondere Berücksichtigung finden. Sollte eine überregionale- internationale- Entwicklungs- und Katastrophenhilfe notwendig sein, so wird der Verein schon bereits dort arbeitende internationale Hilfsvereine unterstützen, sollten diese durch widrige Umstände, dort nicht mehr arbeiten dürfen, so ist der Verein gehalten, seine Arbeit vor Ort anzubieten. Die kann geschehen durch hauptamtliche Mitarbeiter, durch Mitarbeiter, die vor Ort, angeworben werden, und dafür auch entlohnt werden. Da in diesen Notfällen keine vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen kann, kann der Vorstand und oder der/die Geschäftsführer direkte Hilfemaßnahmen (auch vor Ort) entscheiden. Die Mitgliederversammlung ist hiervon nur zu unterrichten.
(6) Die Mittel zur Verfolgung der Vereinszwecke werden durch Beiträge, Zuschüsse und Spenden beschafft. 1. Der Verein kann beschaffte Mittel verwenden zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen zweckgleichen Körperschaft oder zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation§3 Selbstlosigkeit1. Alle Mittel des Vereins, auch etwaige Gewinne, dürfen nur für seine satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten weder bei ihrem Ausscheiden noch bei Auflösung des Vereins irgendwelche Anteile am Vereinsvermögen. 2. Sollten Sie Einsätze für den Verein übernehmen, werden Ihnen die Kosten für diese Einsätze erstattet, als Zeitaufwandsentgelt erhalten Sie einen Stundenlohn in Höhe von 1.50 Euro/Stunde bei Zeitnachweis. Dieses gilt nur als Aufwandsentschädigung, nicht als Lohn. Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation§4 Mitgliedschaft1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. 2. Wenn die Mitgliederzahl die Zahl Hundert überschreitet, soll der Vorstand durch Berufung einen aus fünf fachkundigen Personen bestehenden Beirat zwecks Beratung des Vorstandes bilden und diesen Beirat in angemessener Weise in die Arbeit des Vorstandes einbeziehen. §5 Mitgliedsbeitrag1. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Über eine teilweise oder vollständige Befreiung von der Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. 2. Über die ersten Mitgliedsbeiträge entscheiden die Gründungsmitglieder, die Mitglieder können dann auf der folgenden jährlichen Mitgliederversammlung ( 1 Jahr später) den Mitgliedsbeitrag bestätigen oder herabsetzen oder erhöhen. Die Angemessenheit der Höhe der Beiträge ist 1x im Jahr zu überprüfen.
Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation§6 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. §7 Organe des VereinesDie Organe des Vereins sind: Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help OrganisationFinanzbeirat 1. Der Vorstand kann einen Finanzbeirat berufen, der aus kompetenten Personen, die in den verschiedenen Bereichen des Finanz- und Wirtschaftswesens tätig sind oder waren, besteht. 2. Der Finanzbeirat berät den Vorstand in den Aufgaben der Spendenwerbung sowie der Anlage und Verwendung des Vereinsvermögens im Sinne und zum Vorteil des Vereinszwecks. 3. Die Mitglieder des Finanzbeirates werden nach vorher eingeholter Bereitschaftserklärung vom Vorstand für eine Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Finanzbeirates können sowohl Vereinsmitglieder als auch vereinsfremde Personen sein. 4. Der Finanzbeirat wird bei Bedarf vom Vorstand mit einer Einberufungsfrist von zwei Wochen einberufen. Der Finanzbeirat muss einberufen werden, wenn mindestens zwei Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen. Wird dem Verlangen innerhalb einer Frist von zwei Wochen nicht entsprochen, so sind die Mitglieder des Finanzbeirates, die die Einberufung verlangen, berechtigt, selbst den Finanzbeirat einzuberufen. 5. An den Sitzungen des Finanzbeirates sollen die Mitglieder des Vorstandes und die Geschäftsführung teilnehmen. Der Finanzbeirat hat keine Vorsitzenden. Alle Mitglieder sind in den Finanzbeirat wählbar
Geschäftsführung 1. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt und besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern. Die Geschäftsführer dürfen nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes sein. 2. Jeder Geschäftsführer erhält einen schriftlichen Anstellungsvertrag, bei dessen Abschluß der Verein vom Vorstand vertreten wird. Der Anstellungsvertrag wird vom Vorsitzenden und einem der beiden Stellvertretenden Vorsitzenden unterzeichnet. 3. Die Geschäftsführung ist die satzungsgemäße Vertretung des Vorstandes. Ihre Aufgabe liegt in der wirksamen Erfüllung des Vereinszwecks. Die Geschäftsführung gibt sich eine Geschäftsordnung, die vom Vorstand genehmigt wird. Im übrigen ist die Geschäftsführung dem Vorstand gegenüber weisungsgebunden und rechenschaftpflichtig. 4. Die Geschäftsführung hat das Recht der Anwesenheit bei den Vorstandsitzungen. Sie hat dabei Rederecht, jedoch kein Stimmrecht Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation
Vorstandssitzungen 1. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der Stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, telefonisch oder telegraphisch einberufen. In der Regel ist dabei eine Einberufungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. 2. Die Vorstandssitzung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der Stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder einer der Stellvertretenden Vorsitzenden anwesend sind. 3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. 4. Ein Vorstandsbeschluss kann auch auf schriftlichem oder telefonischem Wege bzw. per E-Mail gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu bestimmenden Regelung erklären. 5. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken in ein Beschlussbuch einzutragen und vom Sitzungsleiter zu unterzeichnen. Die Niederschrift soll Ort und Datum der Vorstands-sitzung, die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. Folgende Projekte sollen gefördert werden im Rahmen der Vereinsarbeit: Projekte
· Hilfe für Kinder, die zuhause in Ihren schulischen Leistungen nicht gefördert werden können, weil die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help OrganisationDie Arbeitsmöglichkeiten
Moldawien Hilfe verein - Moldova Help Organisation§8 Mitgliederversammlung1. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder mindestens 1/10 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt. 2. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen worden sind. · Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand jede Änderung der Adresse unverzüglich mitzuteilen Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation
1. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung eingebracht werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. 2. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, weitere Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen. Der Vorstand hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Anträge, mit denen eine Satzungsänderung angestrebt wird, sind spätestens zwei Monate vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand oder Geschäftsführer einzureichen 3. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird vom Vorstand festgelegt und den Mitgliedern mit dem Einladungsschreiben zugesandt. Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation1. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: 2. Die Mitgliederversammlung kann in Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, Empfehlungen an den Vorstand beschließen. 3. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied eine Stimme. Nicht volljährige Mitglieder werden bei der Abstimmung durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten; eine Mitwirkung bei der Wahl oder bei der Abberufung von Vorstandsmitgliedern ist ausgeschlossen 4. Die Mitgliederversammlung beauftragt zwei Rechnungsprüfer aus den Reihen der Mitglieder für die Dauer von zwei Jahren durch Beschluss. Wiederholte Berufung ist zulässig. Die Rechnungsprüfer sollen über wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und über Erfahrungen im Rechnungsprüfungswesen verfügen. 5. Die Rechnungsprüfer haben über das Ergebnis ihrer Prüfungstätigkeit den Vorstand zu unterrichten und in der Mitgliederversammlung zu berichten. 6. In außergewöhnlichen Fällen kann eine Mitgliederversammlung im Einvernehmen von 1/3 aller Mitglieder ohne Ladungsfrist stattfinden. Sie ist beschlussfähig und der Beschluss muss in der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden.
7. Die Mitgliederversammlung tagt nicht öffentlich
8. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich gegenüber dem Vorstand mündlich oder schriftlich zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschluß über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Betroffenen in einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem betroffenen Mitglied das Recht zur Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Berufung muss innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Ausschließungbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Die nächstfolgende Mitgliederversammlung behandelt und beschließt über die Berufung
9. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind, ohne dass die Beitragsschulden beglichen wären. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation
1. Ehrenmitglieder:
2. Niederschriften
Über die Mitgliederversammlung sowie die Sitzungen des Vorstandes und der Ausschüsse sind Niederschriften anzufertigen, die mindestens den Inhalt von Beschlüssen und deren Begründung sowie die Abstimmungsverhältnisse enthalten müssen. Die Niederschriften unterzeichnen der Sitzungsleiter und der Geschäftsführer.
15.Geschäftsführer Zur Erledung der laufenden Geschäfte beruft die Mitgliederversammlung einen Geschäftsführer. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle des Vereins und ist zu den jährlichen ausländischen Mitgliederhauptversammlungen einzuladen, und soll diesem dann beratend zur Seite stehen, betrifft aber nur diese Organisation oder Vereine, die durch und überwiegend vom MoldawienHilfeVerein unterstützt werden, sei es durch Geld- oder Sachmittel. Er kann diese Besuche auch durch Vorstandsmitglieder vornehmen lassen. Sollten Vorstandmitglieder verhindert sein kann diese Aufgabe auch durch Vereinsmitglieder, die geeignet und sachkundig sind, diese Aufgabe zu leisten, vornehmen lassen. Alle Besuche sind zu dokumentieren, Ungereimtheiten sind dem Vorstand und dem Geschäftsführer zu melden, der in geeigneter Weise, Abhilfe vornehmen soll. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vertreten jeder allein den Verein. Verpflichtungen können nur in der Weise begründet werden, dass die Haftung der Mitglieder auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.
Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes und des Rechnungsprüfungsberichtes sowie Entlastung des Vorstandes, Feststellung des Haushaltsplans des Vereins,
Aufwandsersatz
(1) Den Mitgliedern sind Auslagen, die sie im Auftrag des Vereins tätigen, zu erstatten. Auslagen, deren Höhe 500 Euro übersteigt, sind vor ihrer Verausgabung vom Vorstand zu genehmigen.
(2) Die Auslagen, deren Erstattung vom Mitglied beantragt wird, sind im einzelnen aufzuführen und nachzuweisen. Der Erstattungsantrag ist schriftlich bis zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beim Vorstand zu stellen, die erstattungsfähigen Gelder sind innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.
(3) Über den Erstattungsantrag entscheidet der Vorstand.
Mitgliedsbeiträge
* Bei personengebundenen Funktionen wird in der Satzung jeweils das Maskulinum gebraucht. Dieses ist geschlechtsneutral zu verstehen. §9 BeiratDer Vorstand kann zeitweilig für bestimmte Aufgabenbereiche Personen in beratender Funktion als Beirat bestellen. Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help organisation§10 Vorstand1. Der Vorstand wird für 4 Jahre gewählt und besteht aus 2. Zur Erledigung bestimmter Aufgaben kann die Mitgliederversammlung die Bildung von Ausschüssen und deren Verfahren beschließen 3. Um die ausländischen Hilfevereine zu unterstutzen, kann ein Mitglied des Vereins, welches nicht dem Vorstand angehören muss, gebeten werden, dem anforderndem Verein , beratend in diesem Land zur Seite zu stehen, diese Dauer des Einsatzes wird nicht eingeschränkt, wird aber abgesprochen. 4. DDer MoldawienHilfeverein (MHV-MHO) ist berechtigt auch unaufgefordert, einen Mitarbeiter ohne Aufforderung zu entsenden, um die Lage vor Ort zu prüfen, und um Hilfestellung zu geben, und Hilfslieferungen zu koordinieren und abzustimmen mit den Hilfsempfängern. Er soll mit den jeweiligen Landes- oder Bundesbehörden nach Möglichkeit zusammenarbeiten. §11 RechnungsprüfungDie Prüfung der Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Rechnungsprüfer. Die Rechnungsprüfer Sind gleichberechtigt. Sollte ein Finanzbeirat bestehen, kann er sich in seinen Sitzungen einen Sitzungsleiter aus den eigenen Reihen bestimmen oder wählen Moldawien Hilfe Verein - Moldova Help Organisation§12 Beurkundung der BeschlüsseDie Beschlüsse der Organe des Vereins werden protokollarisch niedergelegt und die Niederschriften vom Protokollführer/in oder Geschäftsführer/in und Versammlungsleiter/in unterzeichnet. §13 AnfallsberechtigungBei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fallt das Vermögen des Vereins, nach Abzug der bestehenden Verbindlichkeiten 1. an die Stadt Fulda zu, vertreten durch den Oberbürgermeister oder eine von Ihm zu benennende Körperschaft gehen, bei Ablehnung, 2. an das Land Hessen, oder eine andere Körperschaft, welche sich verpflichtet das Vermögen, den Vereinsinteressen entsprechend, zu verwenden. Oder die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. 3.das Geld darf erst nach Zustimmung der jeweiligen Finanzbehörde überwiesen werden.4. der Empfänger dieser Gelder sollte die Vereinsinteressen schon als Mitglied unterstützt haben |
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